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Bewirtschaftung

Grundlage der Wildbewirtschaftung ist für den brandenburgischen Teil der Hegegemeinschaft  die gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) vom 24.09.2001. Für den mecklenburgischen Teil der Hegegemeinschaft ist es die Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Mecklenburg-Vorpommern  (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) vom 2.08.2017.

 

Das Ziel beider Wildbewirtschaftungsrichtlinien ist der Aufbau und die Erhaltung gesunder, altersklassenmäßig ausgewogener, dem Lebensraum angepasster Bestände aller im Territorium vorkommender Schalenwildarten.

 

Die von dem Schalenwild verursachten Schäden am Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen sollen auf ein tragbares Maß begrenzt sein. Die Hege des Schalenwildes umfasst auch die Pflicht zur Sicherung und Verbesserung der natürlichen Äsung in den Lebensräumen.

 

Der Verbesserung des natürlichen Lebensraumes dienen weiterhin die Schaffung von Ruhezonen, Besucherlenkung sowie die Errichtung und Erhaltung zusätzlicher Äsungsflächen. In Notzeiten ist im Rahmen gesetzlicher Vorgaben eine artgerechte Fütterung geboten.

 

Die Wildbewirtschaftung für die Wildarten Rot- und Dammwild erfolgt auf der Basis von Abschussplänen. Derzeit haben alle Reviere der Hegegemeinschaft zu Gruppenabschlussplänen optiert.

 

Die Abschussplanvorschläge der Pächtergemeinschaften, Eigenjagden und Forstämter werden jährlich durch den Vorstand der Hegegemeinschaft geprüft, durch die Mitgliedervollversammlung beschlossen und zur Bestätigung an die zuständige Jagdbehörde weitergeleitet.